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Nachrichten


Berlin. Erbärmlich geht so: Zu zweit angreifen, hinterrücks und heimtückisch, und türmen soweit die Füße tragen! So geschehen am gestrigen Montag (2. September) in Berlin-Neukölln in der Saalestraße. Dort attackierten laut Polizeimeldung und Presseberichten am Morgen zwei Unbekannte einen türkischstämmigen Bundeswehrsoldaten in Uniform und verletzten den Mann.

Wie die Berliner Polizei mitteilte, war der 25-jährige Obergefreite in Dienstuniform gegen 9:20 Uhr auf der Saalestraße unterwegs. Dabei habe er hinter sich ein Geräusch gehört, sich umgedreht und zwei Männer gesehen, die ihm offensichtlich folgten. Weiter heißt es in der Polizeimeldung: „Kurz darauf griffen die beiden Unbekannten den Soldaten hinterrücks an und schlugen und traten auf ihn ein. Kurz bevor sie flüchteten, sprach ihm einer der Angreifer lautstark das Recht ab, die Uniform eines Soldaten tragen zu dürfen.“

Eine Polizeisprecherin erklärte später gegenüber der Berliner Boulevardzeitung B.Z., die Angreifer hätten gepöbelt, dass „nur Deutsche das Recht hätten, diese Uniform tragen zu dürfen“.

Respekt, Anerkennung und die Solidarität der Gesellschaft

Das Opfer des Übergriffs erlitt durch den Tritt eines Angreifers eine Beinverletzung, weshalb er den Tatverdächtigen nicht hatte verfolgen können. Eine sofort eingeleitete Personenfahndung blieb erfolglos. Rettungskräfte der Feuerwehr brachten den Verletzten in ein Krankenhaus.

Nach Auskunft der Polizei hat der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt Berlin die Ermittlungen aufgenommen. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer äußerte sich am Montagabend zu dem Vorfall, das Ministerium verbreitete die Botschaft der CDU-Bundesvorsitzenden auf Twitter: „Ich verurteile jeden Übergriff auf Soldatinnen und Soldaten. Sie dienen Deutschland und verdienen Respekt, Anerkennung und die Solidarität der Gesellschaft.“

Redaktionelle ERGÄNZUNG

Spektakuläre Wende im Fall des angeblichen Angriffs in Berlin-Neukölln auf einen türkischstämmigen Bundeswehrsoldaten in Uniform! Nach eingehenden Ermittlungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin das Verfahren eingestellt. Der 25 Jahre alte Bundeswehrsoldat stehe im Verdacht, die Straftaten nur vorgetäuscht zu haben.

Die Twitter-Nachricht der Berliner Generalstaatsanwaltschaft im Wortlaut: „Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden, weil durch aufwendige Ermittlungen Widersprüche in den Angaben des Soldaten nicht aufgeklärt werden konnten. Es besteht der Verdacht, dass der Angriff vorgetäuscht worden ist. Ein Verfahren gegen den Soldaten wurde eingeleitet.“

Der Fall erinnert an einen „Angriff“ am 25. Juli 2018 im osthessischen Bad Hersfeld. Zwei junge Bundeswehrangehörige hatten damals gegenüber der Polizei angegeben, an diesem Mittwochmorgen von unbekannten Männern attackiert worden zu sein. Die Soldaten hatten zu Protokoll gegeben, „von drei Männern beschimpft, geschlagen, getreten und bespuckt“ worden zu sein. Die Polizei ermittelte daraufhin wegen einer politisch motivierten Straftat.

Wie sich später herausstellte, waren die beiden Soldaten auf ihrem Weg zum Dienst lediglich in einen Stau geraten und hatten sich die Geschichte, weil sie arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen befürchteten, ausgedacht. Vor Erstattung der Anzeige hatten sie sich noch selbst leichte Verletzungen zugefügt. Auch diese beiden Bundeswehrangehörigen mussten sich „wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat“ später strafrechtlich verantworten.

Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Peter Tauber, der die „Tat“ von Bad Hersfeld auf Twitter zunächst scharf verurteilt hatte („Unsere Soldaten haben jede Solidarität verdient – wer sie angreift, greift uns alle an“), musste später zurückrudern. Verärgert warnte er – ebenfalls auf Twitter – potenzielle Nachahmer: „So ein Verhalten geht gar nicht! Damit erweisen sie all jenen Kameraden einen Bärendienst, die wirklich von Übergriffen betroffen sind!“

Hoffen wir, dass Bad Hersfeld und nun Berlin-Neukölln absolute Ausnahmefälle bleiben werden. Denn derartige Räuberpistolen kann die Bundeswehr keinesfalls gebrauchen.


Unser Symbolbild zeigt das Blaulicht eines Polizeifahrzeugs.
(Foto: Patrick Pleul/news aktuell GmbH)


Kommentare

  1. Dr.-Ing. U. Hensgen | 3. September 2019 um 11:19 Uhr

    Wenn jemand Soldat ist, ist es gleichgültig, welches Geschlecht oder welche Hautfarbe er hat. Genauso gleichgültig ist seine Herkunft oder die seiner Eltern. Er darf und soll auch Uniform tragen. Die Angreifer haben vermutlich nicht gedient. Auf jeden Fall können sie mit dem Begriff Kameradschaft nichts anfangen!

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