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Berlin. Seit Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr Ende der 1990er-Jahre sind bei diesen Missionen 109 Bundeswehrangehörige ums Leben gekommen – 37 fielen durch fremde Hand, 72 kamen durch sonstige Umstände ums Leben. Diese Zahlen stammen vom Presse- und Informationsstab des Bundesministeriums der Verteidigung. Alleine der Einsatz in Afghanistan kostete bislang 57 deutschen Soldaten das Leben (35 starben durch Fremdeinwirkung, 22 durch sonstige Umstände). Es gab bis jetzt unter Angehörigen der Bundeswehr in Auslandseinsätzen 22 Selbsttötungen.

Jens Kestner, Gerold Otten, René Springer und weitere Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion haben sich vor Kurzem mit dem Thema „Ansprüche der Hinterbliebenen auf Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz beziehungsweise dem Beamtenversorgungsgesetz“ befasst. So wollten die Parlamentarier von der Bundesregierung wissen, in wie vielen Fällen in den Jahren 2001 bis 2017 an Hinterbliebene von Bundeswehrsoldaten, die während eines Auslandseinsatzes ums Leben gekommen waren, Versorgungsleistungen gezahlt worden sind.

Laut Auskunft der Bundesregierung, die die entsprechenden Informationen vom Verteidigungsministerium erhalten hat, wurden in den Jahren 2001 bis 2017 in 26 Fällen Versorgungsleistungen an Hinterbliebene von Soldaten der Bundeswehr erbracht. Bei den verstorbenen Kameraden handelt es sich um 15 Berufssoldaten, 8 Zeitsoldaten und 3 Beamte des Geschäftsbereichs des Verteidigungsministeriums, die als Soldat in den Einsatz gegangen waren.

Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Wehrdienst leistende Soldaten

Weiter erfahren wir, dass in insgesamt 44 Fällen ein Sterbegeld gezahlt worden ist. In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass bis 2011 nur Berufssoldaten Anspruch auf laufende Hinterbliebenenleistungen hatten. Hinterbliebene von Zeitsoldaten und Wehrdienst Leistenden hatten ausschließlich Ansprüche auf Renten- und Unterhaltsleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen gab es nur für diejenigen Wehrdienst Leistenden, die aus einem Beamtenverhältnis in den Einsatz entsandt worden waren. In diesen Fällen wurde Hinterbliebenenversorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz gewährt.

Nach den von der Bundesregierung mitgeteilten Zahlen betrug die Gesamtsumme für die in den Jahren 2001 bis 2017 gezahlten Versorgungsleistungen an Hinterbliebene von Bundeswehrsoldaten, die während eines Auslandseinsatzes starben, etwas mehr als 6,4 Millionen Euro (6.447.223,30 Euro). In dieser Gesamtsumme „Versorgungsleistungen“ sind enthalten: Witwengeld, Waisengeld sowie Sterbegeld.


Unsere beiden Symbolbilder wurden am 3. Juni 2011 in der evangelischen Epiphaniaskirche in Hannover gemacht. Hier fand an diesem Tag die zentrale Trauerfeier für die in Afghanistan gefallenen Kameraden – Hauptfeldwebel Tobias Lagenstein (Feldjägerbataillon 152, Hannover), Hauptmann Markus Matthes (Division Spezielle Operationen, Stadtallendorf) und Major Thomas Tholi (Führungsunterstützungsbataillon 282, Kastellaun) – statt. Die drei Bundeswehrangehörigen waren durch Sprengstoffanschläge ums Leben gekommen. An der Trauerfeier nahmen der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière und General Volker Wieker in seiner Eigenschaft als Generalinspekteur der Bundeswehr teil.
(Großes Foto: Werner Cavalleri/Bundeswehr;
kleines Beitragsbild: Marcus Rott/Bundeswehr)


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