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Bonn/Berlin. Der Bundesrechnungshof hat vor wenigen Wochen seine aktuellen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ veröffentlicht. Der Jahresband 2017 enthält unter anderem 25 Prüfungsergebnisse, die für die Entlastung der letzten Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2016 von Bedeutung sind. Ein Ergebnis befasst sich mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr und der physiotherapeutischen Versorgung von Soldaten. Der Bundesrechnungshof kritisiert hier bereits seit längerer Zeit schlecht organisierte, unwirtschaftlich arbeitende bundeswehreigene physiotherapeutische Einrichtungen sowie eine „ausufernde Verschreibungspraxis“.

Bundeswehrsoldaten erhalten im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung auch physiotherapeutische Behandlungen. Physiotherapie, bekannt auch als Krankengymnastik, ist eine Form spezifischen Trainings und der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln, mit der vor allem die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll.

Die Bundeswehr verfügt zwar über eigene physiotherapeutische Einrichtungen, die Soldaten können sich aber auch von zivilen Therapeuten behandeln lassen. Dafür stiegen die Ausgaben des Bundes in den Jahren 2002 bis 2012 von 14 auf 23 Millionen Euro. Weil die Truppenstärke im gleichen Zeitraum von rund 297.000 auf 193.000 Soldaten sank, wuchsen so die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben für die Zivilbehandlung auf mehr als das Doppelte.

Fehlende Transparenz und kaum Kontrollmöglichkeiten

Die Prüfer des Bundesrechnungshofes sahen sich diese fatale Entwicklung erstmals im Jahr 2013 genauer an. Sie beanstandeten dabei unter anderem eine offenbar lasche Verschreibungspraxis, die „durch fehlende Transparenz und Kontrollmöglichkeiten begünstigt“ wurde. Bei den bundeswehreigenen physiotherapeutischen Einrichtungen konnte der Bundesrechnungshof damals nachweisen, dass diese nicht effizient organisiert waren.

Das Verteidigungsministerium erkannte die Mängel an. In seinen „Bemerkungen 2014“ nannte der Bundesrechnungshof daraufhin verschiedene Maßnahmen, mit denen die Bundeswehr die Verschreibungspraxis verbessern und die Wirtschaftlichkeit ihrer Physiotherapie-Einrichtungen steigern wollte.

Bundeswehr-Physios mit nur ein bis zwei Patienten pro Tag

In einem sogenannten Nachfrageverfahren durch den Bundesrechnungshof 2016 dann die böse Überraschung: Die Bundeswehr hatte ihre Zusagen zu diesem Zeitpunkt im Wesentlichen noch nicht umgesetzt. Vielmehr unternahm sie wichtige Schritte erst, als nun dieser Gesundheitsbereich erneut überprüft wurde.

Zwar war mittlerweile die Zahl der physiotherapeutischen Truppeneinrichtungen von 28 auf 15 reduziert worden, Leistungsvorgaben fehlten aber nach wie vor. Die stichprobenweise Prüfung bei sieben der verbliebenen Einrichtungen ergab, dass sechs davon im Vergleich zum Jahr 2013 weiterhin niedrig ausgelastet waren. Teilweise behandelten die Therapeuten dort nur ein bis zwei Patienten täglich. Lediglich eine fachlich spezialisierte Einrichtung, in der Ärzte und Therapeuten unter anderem bei der Rehabilitation von Einsatzgeschädigten eng zusammenarbeiten, konnte als „durchgehend gut ausgelastet“ bezeichnet werden.

Die jährlichen Ausgaben für Behandlungen durch zivile Therapeuten waren inzwischen weiter angestiegen und beliefen sich im Jahr 2016 auf 25,7 Millionen Euro. Dies entsprach einem Plus von 11,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2012.

Dass die Bundeswehr mehr als drei Jahre benötigte, um einen neuen Rezeptvordruck für die Physiotherapie-Verschreibung einzuführen, veranlasste den Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2017 dann doch zu einer scharfen Rüge. Dies sei so „nicht hinnehmbar“, urteilten die Prüfer.

Interdisziplinäre Rehabilitations-Teileinheiten an Großstandorten

Das Verteidigungsministerium gibt sich nun bemüht. Man strebe seit der Prüfung im Jahr 2013 „ein bewussteres Verschreibungsverhalten für physiotherapeutische Leistungen an“. Auch sei die Verschreibungspraxis regelmäßig bei Heilfürsorgetagungen der Bundeswehr thematisiert worden. Seit 2015 seien hierzu auch mehrere Vorträge bei Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte gehalten worden.

Darüber hinaus habe die Bundeswehr im November 2016 eine umfangreiche „Verordnungshilfe Physiotherapie“ fertiggestellt und – darauf aufbauend – eine Checkliste für Ärzte erarbeitet, so das Ministerium. Im Übrigen sei auch die Dienst- und Fachaufsicht mit dem Ziel gestärkt worden, „die Verschreibungskompetenz der Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen und die Zahl der Verschreibungen sachgerecht zu begrenzen“.

Zu den bundeswehreigenen physiotherapeutischen Einrichtungen hat das Ministerium mitgeteilt, diese würden zurzeit analysiert und ihre Auslastung bewertet. Die Bundeswehr strebe an, ihr Angebot weiterzuentwickeln. Untersucht werde in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, an Großstandorten „Interdisziplinäre Rehabilitations-Teileinheiten“ einzurichten. Neben anderen medizinischen Behandlungsformen könnte hier auch die Physiotherapie konzentriert und damit besser ausgelastet werden.

Der Bundesrechnungshof hält das vom Verteidigungsministerium angekündigte Vorgehen für eine sachgerechte Verschreibungspraxis und die angestrebte Weiterentwicklung des bundeswehreigenen physiotherapeutischen Angebots für Erfolg versprechend. Zugleich erwartet die externe Finanzkontrolle des Bundes nach eigener Aussage jetzt auch, „dass die Bundeswehr die erforderlichen Untersuchungen nunmehr zügig abschließt“.


Zu unserem Fotomaterial:
Symbolbilder „Krankenmassage“ aus dem Bildangebot von PxHere.
(Fotos unter Lizenz CC0 1.0 – vollständiger Lizenztext:
https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode)


Kommentare

  1. Wartenberg | 7. Januar 2018 um 18:43 Uhr

    Nur 25 Mängel im letzten Jahr? Und dafür zahlen wir über 100 Millionen Euro im Jahr für diesen Verein? Gratulation Bundeswehr!
    Mit diesem Pippifax können sie sicher gut leben, wenn es bei einem Etat von rund 30 Milliarden sonst keine größeren Mängel gibt …

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