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Berlin. Nur wenige Länder in Europa haben ein Veteranenkonzept, Deutschland gehört – auch nach einigen vollmundigen Absichtserklärungen und medienwirksamen Ankündigungen – noch immer nicht dazu. Im Gegenteil! Wie festgefahren dieses Thema bei uns ist, ließe sich direkt im Bundesministerium der Verteidigung einsehen. Dort lagern „in abschließbaren Schränken“ – möglicherweise bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag – rund 10.000 Veteranenabzeichen. Beschafft vom damaligen Verteidigungsminister Thomas de Maizière, bisher jedoch noch nie verliehen. „Eine Ausgabe erfolgt grundsätzlich nicht, intern lediglich als Ansichtsexemplar“, erklärt dazu die Bundesregierung. Ansichtsexemplar für was? Wohl doch nur für eine verfahrene gesellschaftspolitische Debatte, wie mit den Tausenden von Veteranen in Deutschland umzugehen ist.

Der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Michael Daxner hatte sich im Mai 2016 ausführlich mit dem Thema „Einsatzrückkehrer und Veteranen“ befasst. In seinem damaligen Beitrag für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) heißt es: „Die Einsätze der Bundeswehr in Afghanistan und auf dem Balkan haben viele Rückkehrer hervorgebracht. Dennoch haben Veteranen bisher keinen festen Platz in unserer Gesellschaft. Wer als Veteran gilt, ist in Deutschland immer noch umstritten. Wenn wir ,Veteranen‘ sagen, denken viele noch an die Heimkehrer aus dem Zweiten Weltkrieg. Oder sie schalten schnell auf die Gegenwart um und erkennen die Einsatzrückkehrer der Bundeswehr aus dem Kosovo und vor allem aus Afghanistan. Manche wehren sich gegen den Begriff ,Veteranen‘, weil ihm eine unangenehme militärische Aura anhängt, und wollen ihn durch ,Einsatzrückkehrer‘ ersetzen. Andere haben sich im Bund deutscher EinsatzVeteranen oder bei den Combat Veterans organisiert und streiten darüber, wer ein echter Veteran sein kann und darf.“

Die Begriffsanalyse des Konfliktforschers erklärt uns weiter: „Traditionell versteht man unter Veteranen ,Heimkehrer aus dem Krieg‘. Diese ,Heimkehrer‘ brechen in das soziale Gefüge der Nachkriegszeit ein, wie nach dem Ersten Weltkrieg. Sie beanspruchen besondere soziale Vergünstigungen, weil sie sich für das Vaterland verdient gemacht haben, sie fordern Dank und Respekt. In manchen Ländern genießen Veteranen dauernde gesellschaftliche Achtung – ihr Status wird fast zu einem Namenszusatz, wie in den USA. In Deutschland gibt es bis heute keine offizielle Definition, wer Veteran ist und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sein sollen.“ Das hat sich auch zwei Jahre nach Erscheinen von Daxners bpb-Beitrag leider noch nicht geändert …

Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion

Sehen wir mal nach den Veteranenabzeichen, die einst in bester Absicht beschafft nun als Sinnbild der verstummten Debatte um die deutschen Einsatzheimkehrer im Ministerium vor sich hinlagern. Die Bundesregierung nannte am 7. August Details. Zu verdanken haben wir diese einer Kleinen Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer und seiner Fraktion im Bundestag (Anm.: Bereits im Mai hatte der Abteilungsleiter „Haushalt und Controlling“ im Verteidigungsministerium, Ministerialdirektor Karl Henning Bald, eine inhaltlich nahezu identische Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Tobias Lindner von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema beantwortet.)

AfD-Politiker Springer wollte wissen, in welchem Jahr wie viele Veteranenabzeichen zu welchen Kosten beschafft worden sind und was jetzt damit geschehen soll. Wie die Bundesregierung erklärte, wurden im Jahr 2013 insgesamt 10.000 Abzeichen mit Etui beschafft, die Ausgaben hierfür betrugen rund 8700 Euro. Der Stückpreis pro Veteranenabzeichen (im Etui) würde diesen Angaben zufolge also knapp 1,14 Euro betragen – eine sparsame Ehrung.

Bundesregierung nutzt den Veteranenbegriff nicht

Gebilligt hatte die Beschaffung „eines Abzeichens für Veteranen der Bundeswehr“ der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (siehe auch hier). Zum Scheitern des Projekts „Veteranenabzeichen“ erklärt die Regierung jetzt: „Die parallel zum Beschaffungsvorgang durch das Bundesministerium der Verteidigung geführten Abstimmungen mit den maßgeblichen Verbänden und Gremien führten seinerzeit nicht zu einem einheitlichen Verständnis über die Definition des Veteranenbegriffs. Vor diesem Hintergrund wurde von der geplanten Verleihung des Abzeichens Abstand genommen.“

Auf die Frage Springers, wie denn die Bundesregierung den Begriff „Veteran“ definiere, gab sich diese seltsam zugeknöpft. „Die Bundesregierung nutzt diesen Begriff nicht. Denn es gibt keine entsprechende Tradition in Deutschland“, so die offizielle Antwort. Da darf man schon mal irritiert den Kopf schütteln und Daxner zitieren, der bereits vor zwei Jahren festgestellt hat: „Keinem Land fällt es so schwer wie Deutschland, Einsatzrückkehrer als Erscheinung der neuen deutschen Rolle in der globalen Sicherheitspolitik wahrzunehmen und ,einzuordnen‘. Dies ist keineswegs eine Aufgabe, die allein den Militärs zusteht, denn hier geht es auch um Angehörige, Hinterbliebene, um Fragen des Alltags und der Sozialversicherung, und vor allem um Anerkennung und die Stellung der Veteranen im politischen und gesellschaftlichen Machtgefüge unserer Republik.“ Wie können Veteranen in der bundesdeutschen Gesellschaft einen festen Platz erhalten, wenn nicht einmal die Bundesregierung den Veteranenbegriff nutzen will?

Ein Weißbuch, drei Gesetze und ein Betreuungskonzept

Die Erklärung der Regierung, warum sie keine „entsprechende Tradition in Deutschland“ zu erkennen vermag, liest sich bürokratisch-geschmeidig: „Bei ehemaligen Soldatinnen und Soldaten machen wir keinen Unterschied zwischen verschiedenen Laufbahnen, Dienstzeiten und Verwendungen, denn sie alle haben unserem Land gedient und verdienen dafür unseren Dank, Respekt und Anerkennung.“ Die Bundesregierung sei sich ihrer Verantwortung für ihre ehemaligen Bundeswehrangehörigen „sehr bewusst“. Diese Verantwortung werde im Weißbuch 2016 ausdrücklich betont.

Und: „Da die Fürsorge für einsatzgeschädigte Bundeswehrangehörige für die Bundesregierung von elementarer Bedeutung ist, hat sie in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Versorgung und Betreuung von Einsatzgeschädigten deutlich zu verbessern. Hierzu rechnen insbesondere das Einsatzversorgungsgesetz 2004, das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz 2007 sowie das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz 2011.“

Darüber hinaus – so heißt es in der Regierungsantwort weiter – habe das Verteidigungsministerium am 13. Juni 2017 dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages das am 6. Juni 2017 erlassene Konzept „Betreuung von ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr, die unter Einsatzfolgen leiden“ übersandt. Darin werde die breite Palette an materiellen Leistungen, medizinischer Versorgung und psychosozialer Unterstützung für den entsprechenden Personenkreis aufgezeigt.

Bis heute mehr als 300.000 Bundeswehrangehörige in Auslandseinsätzen

Kein Mensch werde als Veteran geboren – doch einmal Veteran, bleibe er es ein Leben lang. So Michael Daxner. Das „Soldatsein“ hingegen sei nur ein Lebensabschnitt – quasi „eine soziale Statuspassage“. „Einsatzrückkehrer bleiben auch nach ihrer aktiven militärischen Laufbahn Veteranen, selbst wenn sie zurück im zivilen Leben andere und zusätzliche Positionen einnehmen“, mahnt der Forscher, der unter anderem als Professor für Soziologie an der Universität Oldenburg tätig war.

Es bleiben zentrale Fragen: Können auch aktive Soldaten mit Einsatzerfahrung Veteranen sein? Muss man „Feindberührung“ gehabt haben, um als Veteran gelten zu dürfen? Und kann der Veteranenstatus auch jenen zugebilligt werden, die einfach als Soldaten der Bundeswehr gedient haben und ehrenhaft entlassen wurden?

Insgesamt sind seit den 1990er-Jahren bis heute weit mehr als 300.000 deutsche Männer und Frauen in Auslandsmissionen der Bundeswehr entsandt worden. Der Autor dieses Artikels hatte beispielsweise drei Monate im NATO-Hauptquartier in Skopje (Mazedonien) gedient.

Der Impuls, über die Einführung einer Veteranenkultur zu diskutieren und sich der Anliegen von Veteranen anzunehmen, kam insbesondere von den aus Auslandseinsätzen zurückkehrenden Bundeswehrangehörigen. Mit dem „Bund Deutscher Veteranen e.V.“ gründeten sie im August 2010 eine spezielle Interessenvertretung, die Anfang 2016 zum „Bund Deutscher EinsatzVeteranen e.V.“ umbenannt wurde.

Versuch einer salomonischen Lösung der Veteranenfrage

Nachdem es dem damaligen Verteidigungsminister de Maizière in der 17. Wahlperiode nicht mehr gelungen war, ein abgestimmtes Veteranenkonzept vorzulegen, wurden in seinem Ressort Ende 2015 in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Soldaten erste Überlegungen für eine Neudefinition des Veteranenbegriffs angestellt. Nachfolgerin Ursula von der Leyen schlug später das „Zwei-Veteranen-Modell“ vor, um eine Basis für ein künftiges Veteranenkonzept zu schaffen. Laut ihrem Modell sollten sich alle ehrenhaft bei der Bundeswehr entlassenen Soldaten Veteranen nennen dürfen; Soldaten mit Einsatzerfahrung hätten den Sonderstatus „Einsatzveteran“ bekommen.

Das war „offensichtlich der Versuch einer salomonischen Lösung der Veteranenfrage – es wird kein Bundeswehrangehöriger ausgegrenzt und die Einsatzsoldaten erhalten eine besondere Würdigung.“ Allerdings kam dieses „Zwei-Veteranen-Modell“ bei einigen der Interessenvertretungen nicht gut an, einige sahen in ihm gar ein „Zwei-Klassen-Modell“.

Obwohl im Jahr 2016 mit dem „Wald der Erinnerung“ auf dem Gelände des Potsdamer Einsatzführungskommandos in Geltow nach langen Diskussionen eine spezielle Gedenkstätte für die im Einsatz gefallenen Kameraden der Bundeswehr eingeweiht werden konnte, und obgleich die jetzige Bundesregierung in ihrem Weißbuch 2016 inzwischen formulierte, dass die Bundeswehr „Sorge für ihre ehemaligen Soldatinnen und Soldaten trägt“, hat auch sie bis heute kein Veteranenkonzept eingeführt.

Ländervergleich der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags

Einige Bundestagsabgeordnete wollen die gegenwärtig in Deutschland ruhende Diskussion zu einem künftigen Veteranenkonzept der Bundeswehr wiederbeleben. Derzeit werden dafür Ideen zusammengetragen. Vor diesem Hintergrund haben im September vergangenen Jahres die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ein 43 Seiten starkes Papier mit dem Titel „Veteranenkonzepte in ausgewählten Ländern“ erstellt. Die vergleichende Darstellung umfasst die Länder Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Israel, die Niederlande, Österreich sowie die USA.

Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass insbesondere diejenigen Länder, deren Streitkräfte bereits über einen langen Zeitraum global eingesetzt werden und in der Heimat eine breite gesellschaftliche Anerkennung erfahren (zu ihnen zählen die ehemaligen Kolonialmächte, aber insbesondere auch die USA), ein Konzept eingeführt und gesetzlich verankert haben, das der besonderen militärischen Belastung der Veteranen Rechnung trägt und ihnen soziale Vergünstigungen zubilligt.

Der Veteranenbegriff unterscheidet sich dabei allerdings sehr: Während er in den USA und Großbritannien alle ehemaligen Militärangehörigen einbezieht, umfasst er in Frankreich und in den Niederlanden lediglich die an Einsätzen Beteiligten. In den Niederlanden schließt er hierbei auch Aktive ein.

Unter den betrachteten Ländern verfügt darüber hinaus auch Dänemark über ein Veteranenkonzept, das die Grundlage für eine verbesserte soziale und medizinische Unterstützung und eine stärkere gesellschaftliche Anerkennung des an Auslandseinsätzen beteiligten Militärpersonals legen soll.

Israel und Österreich verfügen über kein Veteranenkonzept; der Begriff des „Veteranen“ ist hier nicht definiert. In Israel mit seiner durch den allgemeinen Wehrdienst und durch die vielfältigen Konflikte im Inneren und an den Grenzen des Landes besonderen Stellung des Militärs scheint ein solches Konzept auch wenig sinnvoll, da die große Mehrheit der Bevölkerung unter einen solchen Begriff fallen würde.

In Österreich ist – wohl auch aus historischen Gründen – die Einführung eines solchen Veteranenkonzepts trotz der Teilnahme von Angehörigen des Bundesheeres an Auslandseinsätzen bislang politisch noch nicht diskutiert worden.

Verkauf eines Veteranenabzeichens auf dem Online-Marktplatz eBay

Nehmen wir zum Schluss noch einmal die Regierungsantwort zu den Veteranenabzeichen zur Hand. Wir erfahren so, dass einige der beschafften Abzeichen „als Ansichtsexemplare ohne gesonderte Nachweise“ ausgegeben worden sind. Durch die Anfrage eines Bundestagsabgeordneten im April dieses Jahres sei außerdem bekannt geworden, dass „mindestens ein Veteranenabzeichen“ im Internet zum Verkauf angeboten worden sei.

Derzeit werden die Veteranenabzeichen laut Regierungsauskunft „im Verteidigungsministerium in abschließbaren Schränken gelagert“. Eine Ausgabe erfolge grundsätzlich nicht, intern lediglich als Ansichtsexemplar. Der Bund Deutscher EinsatzVeteranen will sich mit dem Status quo nicht zufriedengeben. Auf seiner Homepage verspricht der Verein mit Blick auf die Veteranen, „weitere Gespräche führen und daran arbeiten [zu wollen], dass diese Auszeichnungen in die Hände gelangen, in die sie gehören“.


Unser Symbolfoto zeigt die Rückseite eines T-Shirts des Vereins „Bund Deutscher EinsatzVeteranen“.
(Foto: Hansen Fotographie/Bund Deutscher EinsatzVeteranen)

Kleines Beitragsbild: Etui des Veteranenabzeichens der Bundeswehr, das bis heute nicht ausgegeben wurde und im Verteidigungsministerium „unter Verschluss“ lagert.
(Bild: amk; Bildmontage: mediakompakt)


Kommentare

  1. Dr.-Ing. U. Hensgen | 15. August 2018 um 15:15 Uhr

    Wer soll ein Veteranenabzeichen bekommen? Im Einsatz gediente Soldaten verdienen die Bezeichnung „Veteran“ sicherlich. Aber sind alle Einsätze gleichwertig? Es gibt Einsatzmedaillen! Brauchen wir noch etwas Zusätzliches?
    Unsere Gesellschaft, die der Bundeswehr in der Regel indifferent, manchmal sogar feindlich gegenübersteht, hat in diesem Fall ausnahmsweise keine Schuld an einer nicht vorhandenen Antwort. Wie der Bericht zeigt, tun sich auch unsere europäischen Nachbarn schwer, den Begriff „Veteran“ zu definieren.
    Dieses Problem muss intern geklärt werden. Das Verständnis für die Bundeswehrangehörigen, die im Auslandseinsatz sind oder waren, lässt m.E. auch innerhalb der Truppe zu wünschen übrig.
    Es ist hier eindeutig Aufgabe der Stabsoffiziere und der Generalität/Admiralität, für eine Abhilfe innerhalb der Bundeswehr zu sorgen. Erst wenn die Bundeswehr sich in ihren eigenen Reihen einig ist, wer Veteran ist, wird vielleicht die Politik aktiv werden.

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