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Berlin/Köln. Männer und Frauen müssen sich künftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes vor. Überprüft werden sollen nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Die Regelung soll auch für ungediente Reservisten gelten, die in ein Reservistendienstverhältnis berufen werden wollen.

Die Bundesregierung möchte mit ihrer Gesetzesänderung verhindern, dass gewaltbereite Extremisten in den Genuss einer militärischen Ausbildung kommen, die ihnen bei der Verübung von Terrorakten oder anderen Gewalttaten helfen könnte. Soldaten würden im Rahmen ihrer Grundausbildung an Kriegswaffen ausgebildet – mit den erworbenen Fähigkeiten könnten terroristische Anschläge „mit einem deutlich höheren Maß an Schaden angerichtet werden, als ohne diese Grundfertigkeiten“, so die Begründung.

Die Gefahr von „Insider-Attacken“ wird ebenfalls nicht unterschätzt

Wie die Bundesregierung einräumt, liegen ihr aktuelle Hinweise auf Versuche „islamistischer Kreise“ vor, sogenannte „Kurzzeitdiener“ für eine militärische Schulung in die Streitkräfte zu schleusen.

In dem „Entwurf eines 16. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes“ heißt es wörtlich: „Die Bundeswehr bildet im Rahmen ihres Auftrags alle Soldaten in der Handhabung und im Gebrauch von Kriegswaffen aus. Daraus kann die Gefahr des Missbrauchs erwachsen, etwa wenn nicht erkannte Extremisten, die in der Bundeswehr dienen, diese bei der Bundeswehr erworbenen Fähigkeiten nutzen, um Gewalttaten im In- oder Ausland zu verüben. Beispiele aus der jüngeren Zeit – insbesondere aus Afghanistan – zeigen zudem, dass islamistische Terroristen immer wieder Soldaten zu Attentaten auf eigene Kameraden und auf Angehörige verbündeter Streitkräfte genutzt haben. Die Gefahr durch solche Täter ist auch im Inland und außerhalb von Einrichtungen der Bundeswehr nicht auszuschließen.“

Die Welt am Sonntag hatte im August als erstes Printmedium bereits über die geplante Änderung des Soldatengesetzes und die Mehrarbeit, die damit auf den Militärischen Abschirmdienst – kurz MAD – zukommen wird, berichtet (siehe dazu auch unseren früheren Beitrag).

Extremistischer Hintergrund eines Bewerbers blieb zuvor meist verborgen

Bislang wird von angehenden Soldaten nur ein Führungszeugnis verlangt. Um eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister zu erhalten, ist zudem vor der Abfrage eine Einwilligung des Kandidaten erforderlich. Über den Inhalt und die Bedeutung der Verfassungstreue werden Bewerber außerdem bis jetzt lediglich belehrt. Im Hinblick auf eine mögliche Verbindung oder Mitgliedschaft zu beziehungsweise in einer politischen Partei, Organisation oder Institution gibt sich die Bundeswehr immer noch mit einer Erklärung zufrieden. Auch sein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gibt der Bewerber „erklärend“ ab.

All diese Maßnahmen erlaubten in der Vergangenheit keine umfassenden Erkenntnisse über einen möglichen extremistischen Hintergrund der Bewerber, gesteht die Bundesregierung.

Nun rechnet sie mit etwa 20.000 Neueinstellungen und Sicherheitsüberprüfungen von Soldaten bei der Bundeswehr pro Jahr. Die anfallenden jährlichen Personal- und Sachkosten für diese Sicherheitsüberprüfungen vor allem bei der Bundeswehr und beim MAD werden auf rund 8,2 Millionen Euro veranschlagt (Anm.: Im Rahmen der vermehrten Sicherheitsüberprüfungen wird es auch beim Bundesamt für den Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst, beim Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei und beim Bundesdatenschutzbeauftragten zu Mehrarbeit – wenn auch „überschaubar“ – kommen).

Insgesamt rund 90 zusätzliche Stellen für Bundeswehr und Abschirmdienst

Im Detail legt die Bundesregierung in ihrer Begründung dar: „Beim MAD entsteht ein voraussichtlicher rechnerischer Mehrbedarf von 42 Planstellen/Stellen mit Personalkosten in Höhe von ca. 2.735.000 Euro jährlich und Sachkosten in Höhe von einmalig ca. 366.000 Euro sowie jährlich von ca. 1.043.000 Euro.“

In den übrigen Organisationsbereichen der Bundeswehr (Sicherheitsbeauftragte des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr einschließlich der Geheimschutzbeauftragten) rechne man „nach derzeitigem Stand der Untersuchungen“ mit einem „voraussichtlichen rechnerischen Mehrbedarf“ von etwa 45 Planstellen/Stellen mit Personalkosten in Höhe von geschätzt 2.783.000 Euro jährlich und Sachkosten von 1.117.000 Euro jährlich. Der Kostenmehrbedarf soll im Einzelplan 14 im Rahmen des geltenden Finanzplans ausgeglichen werden.

Wie dem Gesetzentwurf auch zu entnehmen ist, veranschlagt die Bundesregierung für den „Erfüllungsaufwand“, den die zu überprüfenden Kandidaten im Rahmen ihrer Sicherheitsüberprüfung leisten müssen (Lesen der Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung und der Ausfüllanleitung sowie Ausfüllen der Sicherheitserklärung), etwa drei Stunden.


Symbolbild: Die Bundesregierung will das Soldatengesetz ändern, um künftig Bewerber für den Dienst in den Streitkräften einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu können. So soll beispielsweise Extremisten der Zugang zu und die Ausbildung an Kriegswaffen verbaut werden. Gerechnet wird mit rund 20.000 neuen Sicherheitsüberprüfungen jährlich. Die Hauptlast dabei wird der Militärische Abschirmdienst (MAD) tragen, der zu diesem Zweck etwa 42 zusätzliche Planstellen erhalten soll. Der MAD hat auf dem Gelände der Konrad-Adenauer-Kaserne im Kölner Stadtteil Zollstock sein Hauptquartier.
(Bildmontage: mediakompakt)


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