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Berlin. Wie die Welt am Sonntag am heutigen 28. August berichtet, soll der Militärnachrichtendienst MAD (Militärischen Abschirmdienst) ab Juli nächsten Jahres Bundeswehr-Bewerber noch vor ihrer Einstellung sicherheitsüberprüfen. Extremisten und Kriminelle sollen so schon vor Dienstantritt aufgespürt werden.

Autor des Zeitungsbeitrages ist der Journalist Florian Flade, der als Reporter im Investigativ-Ressort der Welt-Gruppe arbeitet. Er beruft sich auf Informationen aus Sicherheitskreisen. Ein entsprechender Entwurf für die Änderung des Soldatengesetzes soll demnach in der kommenden Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Bisher konnten nur Personen, die bereits in den deutschen Streitkräften dienten, einer Sicherheitsüberprüfung durch den MAD – mit Blick auf einen möglichen kriminellen, extremistischen oder gar terroristischen Hintergrund – unterzogen werden.

MAD befasst sich per Gesetz aktuell nur mit „aktiven Bundeswehr-Angehörigen“

Das Verteidigungsministerium hat am 12. September 2012 im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags (NSU = Zwickauer Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“) und NSU-Mitglied Uwe Mundlos, der als Grundwehrdienstleistender beim Panzergrenadierbataillon 381 in Bad Frankenhausen gedient hatte, noch einmal deutlich gemacht:

„Aufgabe des MAD ist nach § 1 des MAD-Gesetzes, die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über
1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind,
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
wenn sich diese Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richten und von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die diesem Geschäftsbereich angehören oder in ihm tätig sind.“

Und weiter heißt es in der Erklärung des Ministeriums:

„Darüber hinaus obliegt dem Militärischen Abschirmdienst die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über die Beteiligung von Angehörigen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung sowie von Personen, die in ihm tätig sind oder tätig sein sollen, an Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung […], insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker […] gerichtet sind.“

Der MAD befasse sich per Gesetz demnach nur mit aktiven Angehörigen der Bundeswehr, so damals das Verteidigungsministerium.

Momentan fast 340 extremistische Verdachtsfälle in den Streitkräften

Wie in dem Welt am Sonntag-Artikel weiter ausgeführt wird, sollen durch die Gesetzesänderung etwa 20.000 neue Sicherheitsüberprüfungen pro Jahr erforderlich werden. Der MAD werde deshalb weitere 90 Planstellen benötigen. Auf die Bundesverwaltung komme ein finanzieller Mehraufwand von rund 8,2 Millionen Euro zu.

Derzeit bearbeitet der MAD nach Informationen der Welt am Sonntag eine dreistellige Zahl von extremistischen Verdachtsfällen in der Bundeswehr. Das Blatt nennt konkret folgende Zahlen: 268 Rechtsextremisten, 64 Islamisten und 6 Linksextremisten.


Symbolbild: Bislang durften nur Männer und Frauen, die bereits in der Bundeswehr dienten, einer Sicherheitsüberprüfung durch den MAD unterzogen werden.
(Foto: Bundeswehr/Grafik „MAD-Schild“ nach Fotovorlage: mediakompakt/Bildmontage mediakompakt)


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