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Berlin/Koblenz. „Die Flüchtlingshilfe wird zu einer wichtigen zusätzlichen Aufgabe für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.“ Mit dieser Entscheidung hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen die Weichen gestellt „für eine dauerhafte Entlastung lokaler und ehrenamtlicher Strukturen“ in Deutschland. Die Streitkräfte richten sich jetzt darauf ein, ständig mit Personal und großen Erfahrung in Führung und Organisation bei der Bewältigung der gewaltigen Aufgaben, vor denen Deutschland angesichts des Zustroms Hunderttausender Menschen steht, mitzuhelfen.

Wie das Bundesministerium der Verteidigung am Mittwoch dieser Woche (4. November) in einer Presseerklärung mitteilte, wurde inzwischen „per Weisung“ an die Truppe angeordnet, die Strukturen der Flüchtlingsunterstützung künftig so auszurichten, dass insbesondere bei Daueraufgaben – beispielsweise Unterstützung bei Betrieb von Unterkünften, Wartezentren, Drehkreuzen oder Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen – die Hilfe für die stark belasteten ehrenamtlichen und lokalen Kräfte durch Bundeswehrangehörige künftig planbarer und damit verlässlicher wird.

Derzeit werden Soldaten in bundesweit 83 Dauerprojekten eingesetzt. Bisher sah das Konzept vor, dass Kräfte in der Regel auf Antrag kurzfristig zugewiesen werden. Nun ist die langfristige Verpflichtung von Bundeswehrpersonal zur Unterstützung lokaler und ehrenamtlicher Strukturen möglich.

Helfende Hände – sieben Tage die Woche und rund um die Uhr auf Abruf

Bereits jetzt sind bundesweit mehr als 6000 Angehörige der Streitkräfte, zum Teil im Schichtbetrieb, durchgängig in der Flüchtlingshilfe gebunden. Zum Vergleich: In sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr sind aktuell rund 2900 deutsche Männer und Frauen abkommandiert (Stand: 4. November).

Hinzu kommen täglich mehrere Hundert „Helfende Hände“, die weiterhin sieben Tage die Woche rund um die Uhr für zeitlich begrenzte Projekte auf Abruf bereitstehen und in allen 16 Bundesländern mit anpacken (etwa bei Aufbaukommandos, zur Unterstützung bei der Verteilung von Gütern oder beim Transport).

Unterstützung auch im Bereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Bei einer Pressekonferenz der Bundesregierung am heutigen 6. November nannte Regierungsdirektor Michael Henjes, Sprecher des Verteidigungsministeriums unter anderem für Grundsatzangelegenheiten, zusätzliche Details des massiven Unterstützungseinsatzes.

Auf die Frage eines Journalisten, was „6000 Bundeswehrkräfte dauerhaft im Schichtbetrieb“ in der Praxis bedeute, erklärte Henjes wörtlich: „Tatsächlich eingebunden ist natürlich eine geringere Anzahl. Aber es ist schon ganz richtig, wie Sie das sehen, dass dadurch 6000 gebunden sind. Das heißt, wir haben unsere Soldatinnen und Soldaten natürlich an unterschiedlichsten Stellen im Einsatz. Das bedeutet auf der einen Seite, als ,Helfende Hände‘. Wir haben sie aber auch bei der Unterstützung im Bereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dabei. Wir haben sie im Bereich der Unterstützung der Stäbe dabei, das heißt, in der Koordinierung dieser technischen Amtshilfe. Das bedeutet: Sie können nicht sagen, dieser Anteil sei direkt im Schichtbetrieb oder dieser Anteil sei dran. Das heißt also, in dieser Zahl sind sowohl die Personen enthalten, die wir rein in Bereitschaft haben, aber auch die Personen, die wir dran haben, halt direkt in der tatkräftigen Unterstützung vor Ort.“

Maßgeschneiderter Lehrgang am Zentrum Innere Führung in Koblenz

Um etwa das zum Teil seit Wochen im Dauereinsatz befindliche Leitungspersonal der lokalen Hilfsorganisationen zu entlasten, bereitet die Bundeswehr jetzt gezielt auch eigene Führungskräfte auf den Einsatz in der Flüchtlingshilfe vor.

Ab Mitte November soll das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz wöchentlich zwei auf die Flüchtlingshilfe zugeschnittene Lehrgänge für Führungspersonal der Streitkräfte anbieten. So können pro Woche bis zu 40 Lehrgangsteilnehmer vom Feldwebel bis zum Stabsoffizier für Amtshilfeeinsätze der Bundeswehr ausgebildet werden. Der neue Lehrplan reicht von rechtlichen Grundlagen der Flüchtlingshilfe über die Vermittlung interkultureller Kompetenzen bis hin zur Zusammenarbeit mit zivilen Organisationen wie dem Technischen Hilfswerk (THW), dem Roten Kreuz oder Landes- und Kommunalbehörden.

Damit können nach Einschätzung des Ministeriums bis Jahresende rund 200 militärische Führungskräfte das notwendige Rüstzeug erhalten, um stark gefordertes lokales wie ehrenamtliches Leitungspersonal dauerhaft professionell zu unterstützen.

Alle notwendigen Vorbereitungen für den Winter treffen

Momentan hat das Verteidigungsministerium die Verantwortung für die Bereitstellung der durch den Bund gegenüber den Bundesländern zugesagten zusätzlichen 40.000 Unterkunftsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren.

Die Bundeswehr hat mittlerweile den Liegenschaftsbetrieb der Wartezentren Erding und Feldkirchen übernommen. In beiden Projekten werden – neben den Mitarbeitern der Bundeswehr-Dienstleistungszentren Bogen und München – derzeit täglich bis zu 200 Soldaten eingesetzt. Die Tätigkeiten reichen vom weiteren Aufbau der Wartezentren, der Sicherstellung des technischen Betriebs bis hin zur Ausgabe von Essen und Bekleidung an Flüchtlinge. In Erding und Feldkirchen sollen perspektivisch Unterbringungskapazitäten für 10.000 Flüchtlinge und Asylbegehrende bereitgestellt werden. Bereits Ende November will man zudem hier 7.700 winterfeste Unterbringungsplätze zur Verfügung stellen können.

In Fallingbostel/Oerbke, einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Niedersachsen, gibt es im Augenblick 4.500 winterfeste Unterbringungsplätze. Das Land Niedersachsen plant einen Aufwuchs auf 7.200 winterfeste Unterbringungsmöglichkeiten. Die Bundeswehr unterstützt hier täglich mit etwa 100 Kräften. Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen betreibt die Liegenschaft und versorgt sie unter anderem mit Wärme, Energie und Wasser.

Man muss wissen, dass die Flüchtlingshilfe nicht zum originären Auftrag der Bundeswehr gehört. Sie unterstützt die ersuchenden Kommunen und Behörden der Länder lediglich im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes beziehungsweise der entsprechenden Paragrafen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes.


Zu unseren Aufnahmen:
1. Wartezentrum und Flüchtlingsunterkünfte in der Bundeswehrliegenschaft Feldkirchen. Das Bild entstand am 1. Oktober 2015.
(Foto: Thomas Trutschel/photothek/Bundeswehr)

2. Bundeswehrsoldatin hilft bei der Betreuung von Flüchtlingsfamilien in Lemgo.
(Foto: Detlef Struckhof/Reservistenverband)

3. Besuch von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen am 1. Oktober 2015 in Feldkirchen.
(Foto: Thomas Trutschel/photothek/Bundeswehr)


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