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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober einstimmig den Entwurf der Bundesregierung für ein „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015“ angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Pensionäre rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent (mindestens aber 90 Euro) und zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent erhöht.

Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro. Mit dieser linearen Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienstes vom 1. April 2014 zeit- und inhaltsgleich übernommen.

„Anpassung der Bezüge an die Lebenshaltungskosten im Blick haben“

Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, Vorsitzender des Fachbereichs „Haushalt, Laufbahnrecht und Besoldung“ des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, begrüßte den Parlamentsbeschluss: „Es ist gut, dass die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich nun unter Dach und Fach ist.“ Er erinnerte zugleich daran: „Wer eine attraktivere Bundeswehr will, muss stets die Anpassung der Bezüge an die Lebenshaltungskosten im Blick haben.“

Für den Bundeshaushalt (ohne Post und Bahn) ergeben sich aus der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge folgende finanzielle Mehrbelastungen:
– Haushaltsjahr 2014: 542 Millionen Euro;
– Haushaltsjahr 2015: 1050 Millionen Euro;
– Haushaltsjahr 2016 und Folgende: 1130 Millionen Euro.


Unser Screenshot zeigt die Abstimmung über den Regierungsentwurf für ein“Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015“ am 9. Oktober 2014 im Deutschen Bundestag.
(Videostandbild: Video Deutscher Bundestag)


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