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Berlin. In einer öffentlichen Anhörung hat der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 30. Juni die ganze Bandbreite der Meinungen zur Thematik der unbemannten Luftfahrzeuge erkundet. Bereits die unterschiedlichen Bezeichnungen – vom „unbemannten, bewaffnungsfähigen System“ bis hin zu „Killerdrohne“ – markierten dabei die linke und rechte Grenze der Standpunkte. Zu der Sitzung war großer externer Sachverstand eingeladen worden: Neun Experten äußerten sich an diesem Montag zu „völker-, verfassungsrechtlichen sowie sicherheitspolitischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“. Auch wenn das Thema dieser öffentlichen Anhörung ziemlich sperrig formuliert worden war, so machte es doch neugierig. Bei Eröffnung der Veranstaltung durch den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Hans-Peter Bartels, war der Sitzungssaal Nr. 4900 im Berliner Paul-Löbe-Haus vollbesetzt. Es scheint, als sei dies der Auftakt zu einer längeren gesellschaftspolitischen Debatte gewesen …

Die Beschaffung von sogenannten Kampfdrohnen für die Bundeswehr ist und bleibt umstritten. Für unbemannte ferngesteuerte Luftfahrzeuge, die bewaffnet werden können (RPA: Remotly Piloted Aircraft), sprachen sich bei der öffentlichen Anhörung Vertreter der Bundeswehr sowie der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages aus. Alle führten die Fürsorgepflicht des Staates für seine Soldaten ins Feld.

Hohes Maß an Legitimität durch die deutsche Wehrverfassung

Wehrbeauftragter Hellmut Königshaus betonte, er könne prinzipiell keine ethischen Probleme beim Einsatz von Drohnen erkennen. Ein Einsatz des Gesamtsystems „Unbemanntes Luftfahrzeug“ (Unmanned Aircraft System, UAS) unterscheide sich letztlich nicht vom Einsatz anderer Waffensysteme. Die Beschaffung bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr sei vor allem „zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten“ unbedingt zu empfehlen, so Königshaus weiter. Zweifel, nach denen die von Deutschland beschafften Drohnen künftig für „Tötungseinsätze außerhalb militärischer Gefechtsfelder“ verwendet werden könnten, nannte er „einfach nicht überzeugend“. Der Wehrbeauftragte verwies darauf, dass derartige Aktionen bei der Bundeswehr nicht möglich seien. Die deutsche Wehrverfassung stelle zudem durch „die Tiefe der parlamentarischen Kontrolle ein hohes Maß an Legitimität sicher“.

Generalleutnant Hans-Werner Fritz, Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr in Potsdam und Verantwortlicher für die derzeit mandatierten Auslandseinsätze unserer Streitkräfte, gründete sein Plädoyer für die Verwendung von bewaffneten Drohnen vor allem auf die Erfahrungen der Truppe in Afghanistan. Die Nutzung von Drohnen mit Waffenwirkung biete einen höheren Grad an Schutz für eingesetzte Bodentruppen, die im Falle einer Bedrohung nicht erst Hubschrauber oder Kampfflugzeuge anfordern müssten, argumentierte Fritz. Der Einsatz von Drohnen könne außerdem die Gefährdung von unbeteiligten Zivilisten vermindern.

Oberstleutnant André Wüstner, Bundesvorsitzender des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, stellte ebenfalls den Schutz der eigenen Soldaten in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Wenn der Einsatz von bewaffneten Drohnen das Gefährdungsrisiko der eingesetzten Kräfte verringere, dann sei es „höchste Zeit“, die Truppe mit solchen Systemen auszustatten. Wüstner verwies wie zuvor der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos darauf, dass die Nutzung von Kampfdrohnen den jeweils gelten Einsatzregeln (Rules of Engagement) der Bundeswehr oder der NATO unterworfen seien. Die Bundeswehr habe sich immer an diese Regeln gehalten, und daran werde sich auch in Zukunft nichts ändern.

Senken Drohnen die Hemmschwelle für militärisches Vorgehen?

Eine völlig konträre Position beziehen Christoph Marischka von der Informationsstelle Militarisierung (Tübingen), Niklas Schörnig von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (Frankfurt am Main) sowie Marcel Dickow von der Stiftung Wissenschaft und Politik (Berlin).

Niklas Schörnig beispielsweise kritisierte, mit dem Argument „Schutz der Soldaten“ ließe sich letztendlich der Einsatz jedes Waffensystems rechtfertigen. Der Einsatz von Drohnen werde die Kriegsführung revolutionieren und drastisch verändern. Er warnte zugleich davor, die Debatte über unbemannte Systeme nur auf Luftfahrzeuge zu beschränken. In den kommenden Jahren würden zunehmend mehr Systeme auch für die Land- und Seekriegsführung entwickelt.

Christoph Marischka, der ein Bündnis verschiedener antimilitaristischer Gruppierungen vertrat, bezweifelte sogar, dass die Soldaten durch den Einsatz von Drohnen wirklich wirkungsvoller geschützt werden könnten. Dieser Beweis sei noch nicht erbracht worden. So gerieten die Soldaten der US-Streitkräfte in Afghanistan trotz des massiven Einsatzes von Drohnen auch weiterhin in Hinterhalte. Zudem sei zu befürchten, dass die Hemmschwelle für militärisches Vorgehen gesenkt werde durch den für die eigenen Soldaten vermeintlich ungefährlichen Drohneneinsatz. Für den Repräsentant eines linksalternativen Spektrums macht der „Siegeszug der Drohnen“ zugleich die „interventionistische Strategie der militärisch führenden Staaten“ deutlich.

Marcel Dickow von der Stiftung Wissenschaft und Politik warnte davor, dass Drohnen zunehmend autonomer konzipiert würden, um beispielweise die große Menge an Aufklärungsdaten auszuwerten. Er appellierte an die Bundesregierung, sich für eine Ächtung von Drohnen einzusetzen, die automatisiert einen möglichen Gegner im Einsatzgebiet bekämpfen können. Grundsätzlich sollte die Bundeswehr nur Aufklärungsdrohnen einsetzen und keine Kampfdrohnen.

Prinzipiell keine völkerrechtlichen Bedenken gegen Kampfdrohneneinsatz

Die beiden Völkerrechtler Wolff Heintschel von Heinegg (Leiter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, Europarecht und ausländisches Verfassungsrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder) und Thilo Marauhn (Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Justus-Liebig Universität, Gießen) erklärten, dass gegen den Einsatz von Kampfdrohnen prinzipiell keine völkerrechtlichen Bedenken bestünden. Ein Drohneneinsatz sei nach dem humanitären Völkerrecht nicht anders zu bewerten, wie der Einsatz eines bemannten Kampfflugzeugs.

Für den Drohneneinsatz würden die gleichen rechtlichen Vorgaben gelten, sagte von Heinegg. Dies schließe beispielsweise sogenannte extralegale Tötungen aus oder Einsätze, bei denen im Vergleich zum militärischen Nutzen unverhältnismäßig viele getötete Zivilisten zu erwarten seien. Marauhn schloss sich dieser Sichtweise an. Er verwies darauf, dass das Drohnen-Bedienungspersonal am Boden in jedem Fall auch den Kombattantenstatus haben müsse, da die Drohnen selbst und die lenkende Bodenstation umgekehrt ein legitimes militärisches Ziel darstellten.

In absehbarer Zeit keine Zulassung für Teilnahme am Luftverkehr zu erwarten

Elmar M. Giemulla, Honorarprofessor für Luftrecht an der Technischen Universität Berlin, verwies bei der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses darauf, dass unbemannte Luftfahrzeuge in absehbarer Zeit keine Zulassung für die Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr erhalten werden. Dies sei viel zu gefährlich.

Allerdings sei eine solche Zulassung auch nicht zwingend notwendig. Kleinere Drohnensysteme wie beispielsweise die in Afghanistan eingesetzte Heron 1 könnten zerlegt und im Einsatzgebiet fliegen. Größere Systeme wie der Euro Hawk könnten in speziell gesperrten Lufträumen aufsteigen und dann in einer Höhe fliegen, in denen ansonsten kein Luftverkehr stattfindet.

Soldaten erwarten schon länger eine Antwort der Politik

Nach dem Auftritt der Sachverständigen bei der Ausschussanhörung im Paul-Löbe-Haus war auch die Stunde der politischen Statements gekommen. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen lobte vor den Türen des Sitzungssaales „die Ernsthaftigkeit der Debatte in dieser schwierigen Abwägungsfrage“. Sie wies noch einmal darauf hin, dass es bei der ganzen Diskussion „nicht um automatisierte Killerdrohnen, sondern um den Schutz der Soldaten im Einsatz“ gehe, die nun zu Recht eine Antwort der Politik erwarteten.

Von der Leyen wird nach einer Mitteilung des Verteidigungsministeriums ihre Position zu der Thematik am heutigen Mittwoch (2. Juli) darlegen. Ab 16:25 Uhr soll es – auf Antrag der Fraktion Die Linke – an diesem Tag im Parlament eine Aktuelle Stunde „Beschaffungsprogramm von Drohnen für die Bundeswehr“ geben.

SPD bezweifelt Bedarf der Bundeswehr an den neuen Systemen

Der SPD-Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Hans-Peter Bartels nannte nach der Anhörung noch einmal einige sozialdemokratische Contra-Argumente. Er bezweifle den aktuellen Bedarf der Bundeswehr an bewaffneten Drohnen. Die Truppe komme gegenwärtig mit den Mitteln zurecht, über die sie verfüge, sagte Bartels und nannte Kampfhubschrauber und Jagdbomber als Beispiel für Wirkungsmöglichkeiten aus der Luft. Für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan genügten die bislang aus Israel geleasten Aufklärungsdrohnen. Neue Aufgaben, die den Einsatz von Kampfdrohnen erfordern würden, stellten sich für unsere Streitkräfte gegenwärtig nicht.

Noch eindeutiger äußerte sich der Stellvertretende Vorsitzende der SPD, Ralf Stegner. Der Politiker gegenüber der Tageszeitung Die Welt: „Es darf keine Anschaffung von bewaffneten Kampfdrohnen geben!“ Sämtliche Szenarien, in denen diese Waffensysteme eingesetzt werden könnten, lehne er schlichtweg ab.

Völlig unbegründetes Misstrauen gegenüber den deutschen Streitkräften

Anders Vertreter der Unionsparteien. Henning Otte, verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, in einer Presseerklärung am 30. Juni: „Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Sie darf nur dann in Einsätze geschickt werden, wenn der Bundestag seine Zustimmung gibt. Daher darf der Bundestag den Soldaten den bestmöglichen Schutz nicht verwehren, da er sonst seine Fürsorgepflicht verletzen würde. Wenn wir über die Beschaffung von Drohnen nachdenken, dann zählt dazu auch die Möglichkeit einer Bewaffnung.“ Gesetzes- und völkerrechtswidrige Einsätze mit bewaffneten Drohnen lehnten CDU und CSU kategorisch ab. Der Einsatz von Drohnen durch die Bundeswehr werde stets durch den Bundestag mandatiert und nach den Einsatzrichtlinien erfolgen.

Zur öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses äußerte sich auch der verteidigungspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Florian Hahn. Auch er erinnerte an die Fürsorgepflicht „gegenüber unseren Soldatinnen und Soldaten“, die es gebiete, „ihnen das bestmögliche zulässige Material zur Verfügung zu stellen, um die Einsatzrisiken zu minimieren“. Hahn weiter: „Wie bei anderen Waffen auch kommt es entscheidend auf den völkerrechtskonformen Einsatz an. Der Drohneneinsatz muss insbesondere das Diskriminierungsgebot beachten, das heißt, es muss möglich sein, eindeutig zwischen Zivilpersonen und Kombattanten zu unterscheiden. Das können Drohnen leisten. Die Unterstellung von Teilen der Opposition, die Anschaffung von Drohnen verführe quasi unaufhaltsam zu völkerrechtswidrigen extralegalen Tötungen und ebne den Weg zu vollautomatischen Kampfrobotern, verkennt die entscheidende Rolle des Parlaments bei der Mandatierung von Einsätzen. Außerdem zeigt diese Haltung ein angesichts der langen völkerrechtskonformen Tradition völlig unbegründetes Misstrauen gegenüber unserer Bundeswehr.“

Drohnen-Diskussion in Deutschland zeigt „teilweise skurrile Züge“

Zuletzt ein Blick in den tagesaktuellen Pressespiegel, der zahlreiche Kommentierungen zu der Berliner Anhörung enthält. Auffällig, dass sich der Großteil der Meinungen offensichtlich an der staatlichen Fürsorgepflicht gegenüber den Bundeswehrangehörigen orientiert.

Die Rheinische Post beklagt die „emotional ausufernde Drohnen-Debatte“, die „in Teilen skurrile Züge“ trage. Entscheidend sei doch, dass der Mensch die Kontrolle behalte. Und dies sei bei den Drohnen mehr gegeben als bei vielen anderen Systemen. Der Kommentator prophezeit: „Vermutlich wird es nun auf eine großkoalitionär-verträgliche Lösung hinauslaufen: eine langfristige Festlegung auf eine Aufklärungsdrohne, die möglicherweise auch bewaffnet werden könnte. Irgendwann.“

In der Schwäbischen Zeitung fordert Christoph Plate klare Regeln. Er schreibt: „Für moderne Aufklärung braucht es Drohnen. Für moderne Verteidigung und den Schutz von Soldaten sind Kampfdrohnen hilfreich. Unklar sind bisher die Regeln. Und mit denen könnte sich die Ministerin profilieren … Legt von der Leyen ein klares Regelwerk vor, mithilfe dessen der Einsatz von Drohnen geordnet wird, lenkt das die emotionsgeladene Diskussion in sachliche Bahnen.“

Ulrich Reitz äußert sich ähnlich in der WAZ. „Unsere Soldaten bestmöglich auszustatten, ist eine moralische Pflicht. Darum brauchen sie bewaffnete Drohnen, denn diese schützen nicht nur die Soldaten am besten, sondern halten auch das Risiko für Unbeteiligte am kleinsten.“ Und: „Der Einwand, Drohnen entpersönlichten einen Krieg, ist wirklichkeitsfremd. Ein Bomberpilot sieht weitaus weniger, wo er seine tödliche Last abwirft, als ein Soldat am Computerjoystick, der sein Ziel auf dem Bildschirm nahe vor Augen hat. Deshalb sticht auch der Einwand nicht, Drohnen senkten die Hemmschwelle.“ Der WAZ-Kommentar schließt mit der Bemerkung: „Es gibt Kriege, es gibt Regeln dafür, es gibt keine Unschuld. In Deutschland wird die Debatte verantwortungsvoll geführt. Es gibt keine Kriegstreiber.“

Hochemotionale und hochmoralische Auseinandersetzung mit dem Thema

Auch die Mittelbayerische Zeitung hat zu dem Thema „Unbemannte Bundeswehr-Luftfahrzeuge“ eine klare Meinung. Reinhard Zweigler richtet dafür seinen Blick nach Afghanistan: „Eine Kampfdrohne als solche ist weder gut noch schlecht. Es kommt entscheidend darauf an, wie und wozu sie eingesetzt wird. Die Erfahrungen der Bundeswehr mit dem umstrittenen Flugobjekt sind zwiespältig. In Afghanistan nutzen die deutschen Einsatzkräfte etwa die Aufklärungsdienste der israelischen Heron-Drohne. Sie hat beim Schutz der Soldaten gute Dienste geleistet. Allerdings konnten unsere Soldaten über das Hightechgerät zwar sehen, wo sich etwa Talibankämpfer versteckten und die Truppe unter Feuer nahmen. Doch direkt per Drohne eingreifen konnten die Deutschen nicht. Das können nur die US-Verbündeten, die über bewaffnete Drohnen oder die herkömmlichen Mittel der Luftwaffe verfügen.“ Den US-Drohnen hafte allerdings der schlimme Makel an, bei „gezielten Tötungen“ auch völlig unbeteiligte Zivilisten umgebracht zu haben, warnt Zweigler. Solche schlimmen „Vorfälle“ jedoch seien beim Einsatz dieses Kriegsgeräts niemals völlig auszuschließen. Deutschland stehe daher erst am Anfang einer hochemotionalen und hochmoralischen Debatte.

Lassen wir abschließend noch das Westfalen-Blatt zu Wort kommen. Der Kommentator hat sich vor allem mit der öffentlichen Meinung befasst, die gegen die Anschaffung von Kampfdrohnen ist. Er vermutet: „Spätestens, wenn Deutsche an irgendeinem fernen Krisenherd ihr Leben verlieren, weil die Ausrüstung nicht auf dem technisch neuesten Stand war, dreht sich die Debatte schlagartig. Selbst die öffentliche Meinung schaltet dann blitzschnell vom Friedens- in den Kampfmodus um … Im Kern erleben wir eine Stellvertreterdebatte: Wer mehr Verantwortung in der Welt übernehmen will, muss auch maximale Fürsorge für die übernehmen, die er dort ins Feuer schickt: unsere Soldaten.“

Text: Christian Dewitz (mit Material des Parlamentsdienstes „Heute im Bundestag“)


Die Aufnahme der Bundeswehr vom August 2012 zeigt eine Heron-Drohne des 29. deutschen ISAF-Kontingents, die für den Start vorbereitet wird. Das System ist seit März 2010 von Mazar-e Sharif aus im Einsatz. Die Heron-Crews unterstützen die Truppe rund um die Uhr mit ihren Beobachtungsergebnissen. Die aus Israel stammenden und von der Bundeswehr geleasten unbemannten Luftfahrzeuge liefern Aufklärungsmaterial in Echtzeit.
(Foto: Sebastian Wilke/Bundeswehr


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